Donnerstag, 30. März 2023
Notfunk Ruhr
"Funkamateur ist der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung auf Grund der Verfügung 9/1995 des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation vom 11. Januar 1995 (Amtsblatt S. 21), der sich mit dem Amateurfunkdienst aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse befasst.".
So steht es im Gesetz, genau gesagt im Amateurfunkgesetz von 1997. In der allgemeinen Wahrnehmung werden wir häufig mit CB-Funkern verwechselt. Zumindest haben wir gemeinsam, dass wir uns gern drahtlos austauschen - das ist aber auch schon alles. Während jedermann in ein Geschäft gehen und ein CB-Funkgerät kaufen und damit sofort auf Sendung gehen kann, ist es bei Funkamateuren ganz anders. Der wichtige Unterschied ist, dass bei den meisten Funkdiensten (wie CB, PMR, freenet, etc.) die Geräte eine Zulassung benötigen und jedermann damit funken darf, Funkamateure hingegen eine Prüfung bei einer Bundesbehörde ablegen müssen. Funkamateure dürfen dann funken, womit sie wollen - also auch mit selbst gebauten Geräten. Funkamateure sind übrigens die einzigen, sie das dürfen. Dabei sind natürlich die Vorschriften einzuhalten, aber die muss man ja für die Prüfung kennen.
Der Lernstoff für die einfachste Lizenzklasse umfasst 863 Fragen aus den Themenbereichen Technik, Funkbetrieb und Vorschriften. Für die große Lizenz der Klasse A ist mehr Technik zu lernen. Hier kommt man auf 1546 Fragen, auf die der Prüfling eine Antwort wissen sollte. Zum Vergleich: Der Fragenkatalog für den Führerschein Klasse B umfasst etwa 1000 Fragen.
Um Funkamateur zu werden, informiert man sich am besten bei denen, die es schon sind. Funkamateure sind hilfsbereit und gastfreundlich, so sagt es der Ham Spirit, das ist so eine Art Verhaltenskodex. Meistens klappt das auch. Jeder Interessierte ist eingeladen, bei dem Ortsverband in seiner Nähe bei einem OV-Abend vorbeizuschauen. Termine gibt es im Netz, z.B. hier: http://darc.de/o33/termine